Werden Sie noch erfolgreicher,
werben
Sie mit dem
Deutschen Hygienezertifikats

Ihre Vorteile durch das Deutsche Hygienezertifikat:

  • Ein hoher Hygienestatus ist für den Kunden ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl seines Dienstleistungsunternehmens.
  • In einem hygienisch einwandfreien Umfeld dürfte der Kunde bereit sein, einen angemessenen Preis für das Angebot Ihrer Einrichtung zu zahlen.
  • Durch die Ausarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen spart Ihr Betrieb Kosten.
  • Wir informieren Sie über Produkte, die beste hygienische Verhältnisse und ein ideales Preis-Leistungs-Verhältnis garantieren.
  • Ihr Betrieb hebt sich von der Konkurrenz ab und verschafft sich einen werbewirksamen Auftritt.
  • Vorgeschriebene Formblätter wie z. B. Unfallbücher, Sterilisations- und Wartungsprotokolle und vieles mehr stellt Ihnen das DHZ kostenfrei zur Verfügung.
  • Viele Kosmetik-, Nagel-, Fußpflege- und Wellness-Institute sind sich über die Verbindlichkeit des Infektionsschutzgesetzes nicht im Klaren – ein durch das Deutsche Hygienezertifikat ausgezeichnetes Unternehmen schon.
  • Das Gesundheitsamt ist berechtigt, Ihren Betrieb hinsichtlich der gesetzlich vorgegebenen Rahmenhygienepläne der einzelnen Bundesländer zu kontrollieren. Das Deutsche Hygienezertifikat orientiert sich bei seiner Überprüfung an genau diesen Plänen. Ihr Unternehmen kann Besuchen des Gesundheitsamtes so entspannt entgegensehen.
  • Sofern sich öffentliche Einrichtungen nicht an alle Vorgaben halten, sind sie in einem Regressfall zu Schadensersatz verpflichtet. Mit der DHZ-Auszeichnung ist Ihr Betrieb aufgeklärt.

Gesetzgeber und Kunden wollen optimale
hygienische Verhältnisse

Das Deutsche Hygienezertifikat
bietet Ihnen rechtliche Sicherheit

Die geltende Rechtslage in Deutschland schreibt für jedes Dienstleistungsunternehmen umfangreiche Maßnahmen zur Erreichung hygienischer Standards vor:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG 2000)
  • Desinfektionsplan-Pflicht für Kosmetik-, Fußpflege-, Piercing-,Tattoostudios und Friseure 
  • Jährliche Schulung der Mitarbeiter inklusive einer schriftlichen Dokumentation
  • Individuell erarbeiteter Hygieneplan angepasst an das jeweilige Bundesland (mehrseitig, ausführlich)
  • Überwachendes Organ: Gesundheitsämter und Berufsgenossenschaften zur Verfügung.