Wir helfen Ihnen, alle gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und einzuhalten. Dies muss nicht immer mit einem großen finanziellen Aufwand verbunden sein. Meist kann sogar mit den richtigen Mitteln in der richtigen Konzentration und Dosierung viel Geld beim Reinigen und Desinfizieren gespart werden. Sobald eventuell bestehende Mängel behoben sind, erhalten Sie Ihr Zertifikat.
Bei einem sehr bedenklichen Ergebnis treten wir sofort mit Ihnen in Kontakt und helfen Ihnen die Ursache abzustellen. In jedem Fall werden Sie nach der Befolgung der für Sie ausgearbeiteten Arbeitsanweisungen zukünftig bessere Hygieneverhältnisse vorweisen können. Das Amt wird nur im Falle von meldepflichtigen Krankheiten informiert. Dazu wären Sie als Unternehmer aber ebenfalls verpflichtet.
Nein, die Zertifizierung ist jeweils für ein Jahr gültig. Danach muss – wie gesetzlich vorgeschrieben – der Hygieneplan wieder überprüft werden. Auch die Unterweisung der Mitarbeiter hat jährlich zu erfolgen. Eine Nachzertifizierung ist jedoch mit deutlich weniger Kosten verbunden. Sie entscheiden sich nach jedem Jahr neu für das Nachaudit.
Das Gesundheitsamt kann Sie selbstverständlich weiterhin prüfen. Allerdings können Sie dem Besuch des Prüfers entspannt entgegen sehen. Mit unserer Unterstützung werden Sie bestens vorbereitet sein.
Leider werden von der Industrie immer noch vorgefertigte Pläne mit bereits eingetragenen Mitteln ausgegeben. Diese Pläne sind in den überwiegenden Fällen Desinfektions- und keine Hygienepläne. Wenn Sie nicht genau die dort angegebenen Mittel verwenden, ist der Plan ungültig. Er ersetzt in keinem Fall den individuellen Hygieneplan.
Hier zählt die altbekannte Wahrheit: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Leider ist es noch nicht in jeder Schule üblich, das Fach Hygiene ausführlich zu behandeln.
Ob Sie vom Gesundheitsamt geprüft werden, hängt unter anderem von der personellen Ausstattung in Ihrem Bezirk ab. Die Gesetze sind für Sie trotzdem bindend.
Auch hier kann beim nächsten Mal oder bei einem anderen Prüfer das Ergebnis anders aussehen. In einem Schadensfall können Sie sich nicht darauf berufen, dass das Amt Sie auf Missstände hätte hinweisen müssen.